Unfall Gutachten kostenlos für Sie

Als Geschädigter bleibt ein Gutachten für Sie völlig kostenlos!
Unfallgutachten in Köln / Bonn
Alles was Sie wissen müssen kurz zusammen gefasst.
Als Geschädigter bei einem Autounfall benötigen Sie schnelle und kompetente Hilfe. Als Experten und erfahrene KFZ-Gutachter im Raum Köln / Bonn ermitteln wir unabhängig und neutral den vollen Schadenumfang.
Warum ein Unfallgutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und Ihr Fahrzeug Schäden davongetragen hat, sollten Sie unbedingt einen KFZ-Gutachter mit einem Unfallgutachten beauftragen.

Das hat folgende Gründe:
Beweissicherung
Wenn Sie Ihre Schadensansprüche gelten machen wollen stehen Sie in der Beweispflicht. Bei dieser Beweisführung helfen wir Ihnen gerne!
Unabhängig
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet nicht im Auftrag von Versicherungen sondern in Ihrem Auftrag! Er versucht also nicht eine kleine Regulierungssumme auszustellen sondern beurteilt den tatsächlichen Schaden.
Unfallhergang
Wenn nicht klar ist was genau passiert ist, kann der Kfz-Gutachter Jahn Sie zu einem kompetenten Sachverständigen für Unfallrekonstruktion vermitteln.
Was kostet ein Unfallgutachten?



Als Geschädigter bleibt das Gutachten für Sie kostenlos!

Die Kosten für das Kfz-Gutachten stellen wir der Versicherung in Rechnung. Sie müssen bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) keine Kosten tragen und auch nicht in Vorkasse treten.

Die Höhe der Kosten für ein Unfallgutachter orientieren sich an der Höhe des Schadens am Fahrzeug. Je größer und umfangreicher der Schaden, desto höher die Kosten für das Gutachten.

Allerdings verringert sich der Prozentsatz der Kosten je höher der Schaden ausfällt.

Gerne beraten wir Sie in Ihrem Einzelfall.
Unabhängiger Gutachter?
Stellen Sie sich folgende Frage:

Welche Schadensregulierung wählt Ihrer Meinung nach ein Kfz Gutachter Ihres Versicherungsgegners?

Richtig!
Die Günstigste!

Der günstige Weg ist nicht unbedingt der Beste für Sie als Geschädigten.

Daher sollten Sie sich immer für eine unabhängigen Gutachter entscheiden der Ihre Interessen vertritt und durchsetzt.

Unfallgutachten wer zahlt?
Der Unfallverursacher muss für die Kosten aufkommen. Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers.

Denn die Kosten des Kfz Gutachters gehören zu den Schadenskosten.

Sie haben als Unfall-Geschädigter nach § 249 BGB das Recht auf Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall anfallen.

Folgende Kosten sollten übernommen werden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:
Abschleppwagen- und Bergekosten
Gutachterkosten
Rechtanwaltskosten
Reparaturkosten
Nutzungsausfall / Mietwagen
Finanzierungskosten
Auslagen
Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel!
Wenn es sich um ein Bagatellschaden (kleiner 750 €) handelt, dann übernimmt die Versicherung selten die Gutachter-Kosten, wegen „Unverhältnismäßigkeit“.

In diesem Fall erstellen wir Ihnen ein so genanntes Kurzgutachten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 75,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Müssen Sie einen Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein, müssen Sie nicht!

Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl!

Wenn Sie der Geschädigte sind haben Sie immer die freie Gutachterwahl!

Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter zur Beweissicherung und Schadensfeststellung.

Auch dann, wenn der Unfallgegner oder seine Versicherung schon einen andern Sachverständigen verständigt hat.

Ihre Interessen als Geschädigter sollen immer Priorität haben!
Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?
Von einer Schadensabwicklung über einem Kostenvoranschlag raten wir Ihnen ab.

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und Aussagen zur Wertminderung werden oft auch nicht getroffen.

Ein Kfz-Gutachter erkennt, ob es sich um einen leichten oder doch schwereren Schaden handelt. Oft kann ein leichter Blechschaden massive Schäden mit sich bringen, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.

Vertrauen Sie uns!

Wir von Jahn KFZ-Gutachter beraten Sie, ob ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten ausreicht.
Unfallschaden?
Wir helfen Ihnen gerne und sofort.

für Geschädigte kostenfrei !
schnelle Hilfe an der Unfallstelle
unabhängig & fair

oder

Rufen Sie uns an:
0151 / 253 155 86
Folgen Sie uns in Facebook
Joachim Jahn, KFZ-Meister
Witterschlickerstr. 20
53123 Bonn

Tel: 0228 / 748 20 27
Fax: 03212 / 748 2028